AGB

1.Anmeldung, Bestätigung

1.1.
Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie dem Ferienhausanbieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag wird für den Ferienhausanbieter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.

1.2.
Die Anmeldung erfolgt durch den Mieter auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Mieter wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder in schriftlicher Ausfertigung die Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die über den von Ihnen gebuchten Zeitraum enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Ferienhausanbieter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

Bei Vertragsschluss/Buchungsbestätigung erhalten Sie vom Ferienhausvermieter die Gesamtrechnung, die Sie innerhalb von 14 Tagen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto überweisen.
Wird der Gesamtbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen, hat der Ferienhausanbieter das Recht den Buchungszeitraum im Internet wieder freizugeben.

3. Leistungen, Preise

3.1.
Es gelten die aktuellen Preise laut der Preisbeschreibung auf der Homepage.

3.2. Reiseverlängerung
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit dem Ferienhausanbieter, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft für den gewünschten Zeitraum noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind nachträglich zu überweisen.

4. Besondere Hinweise für Nebenkosten

Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel im Mietpreis eingeschlossen. (Ausgeschlossen sind Telefonkosten) Das Ferienhaus darf nur von der im Internet/Katalog angegebenen und in der Buchungsanfrage aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist untersagt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.

Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Haus und Inventar wird nach der Abreise auf Schäden überprüft. Alle Zimmer müssen am Tag der Abreise in ordnungsgemäßem Zustand und grob gereinigt zurückgegeben werden.

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1. Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Ferienhausanbieter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2.
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 8 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Ferienhausanbieter nicht zu vertreten sind, kann der Ferienhausanbieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Vermietung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von dem Ferienhausanbieter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn ein Reiseteilnehmer wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass, die Reise nicht antreten kann. 5.2.1.

Standard-Gebühren:

* bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%,
* vom 14. bis 7. Tag vor dem ersten Buchungstag 80% des Buchungspreises,
* ab 6 Tage vor dem ersten Buchungstag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Buchungspreises.

5.3.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Ferienhausanbieter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen.

6. Reise-Versicherung

Reiseversicherung- und Reiserücktrittsversicherung werden vom Ferienhausanbieter nicht gestellt und müssen vom Reisenden in privater Verantwortung auf eigene Kosten abgeschlossen werden

Es empfiehlt sich für den Reisenden unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung auf eigene Kosten abzuschließen

7. Rücktritt und Kündigung durch den Ferienhausanbieter

7.1.
Der Ferienhausanbieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände (Zerstörung des Ferienhauses durch Feuer, Einbruch, Wasser) Reparaturen notwendig machen.
7.2. Der Ferienhausanbieter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten.

Ein Rücktrittsrecht des Ferienhausanbieters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Mieter unverzüglich zugeleitet.

7.3. Im Fall des Rücktritts des Ferienhausanbieters nach Ziffer 7.2 ist der Reisende erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

8.1.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Ferienhausanbieter den Mietvertrag kündigen.
Der Ferienhausanbieter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Mietleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch den Ferienhausanbieter stehen dem Mieter außerdem die in Ziffer 7.3 beschriebenen weiteren Rechte zu.

8.2.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Ferienhausanbieter verpflichtet, die restlichen Mietbeiträge zurück zu zahlen.

Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Ferienhausanbieters in Münster.


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